Weiterbildung zum Siebdruckmeister/-in
Der Meisterbrief ist das
Qualitäts- und Gütesiegel für Produkte und Leistungen des
Handwerks. Wer einen Handwerksbetrieb führen und Lehrlinge ausbilden
möchte, kann die handwerkliche Meisterprüfung ablegen. Mit dem
Meisterbrief weisen Handwerker gegenüber ihren Kunden aus, dass sie
können, was sie anbieten. „Meister wissen wie's
geht!“ – unter diesem Motto steht auch eine Kampagne des
deutschen Handwerks, mit der Betriebe und Organisationen für das Know-how
von Deutschlands Meisterbetrieben werben
Voraussetzung für die Zulassung zur Meisterprüfung ist eine
einschlägige Berufsausbildung im Siebdrucker-Handwerk und eine
mehrjährige Praxis. Meisterprüfungen werden von Zentralen
Meisterprüfungsausschuss der Handwerkskammer Rhein/Main in Frankfurt
abgenommen.
Meister im Siebdrucker-Handwerk
Der Meisterbrief ist das Qualitäts- und Gütesiegel für Produkte und
Leistungen des Siebdrucker-Handwerks. Wer einen Handwerksbetrieb führen und
Lehrlinge ausbilden möchte, kann die handwerkliche Meisterprüfung ablegen.
Mit dem Meisterbrief weisen Handwerker gegenüber ihren Kunden aus, dass sie
können, was sie anbieten.
Die Meisterprüfung gliedert sich in 4 selbständige Prüfungsteile:
Teil I Fachpraxis Siebdruck
Teil II Fachtheorie Siebdruck
Teil III Wirtschafts- und Rechtskunde
Teil IV Berufs- und Arbeitspädagogik
Die fachspezifischen Meisterprüfungsteile I und II werden von Zentralen
Meisterprüfungsausschuss der Handwerkskammer Rhein/Main mit Sitz in
Frankfurt abgenommen. Die Prüfungsteile III und IV sind nicht
Gewerksspezifisch und können an der jeweils zuständigen Handwerkskammer
abgelegt werden. Die einzelnen Teile der Meisterprüfung können in beliebiger
Reihenfolge zu verschiedenen Prüfungsterminen absolviert werden. Sind alle
vier Teile bestanden, darf der Meisterprüfling die Bezeichnung
Siebdruckermeister führen
Zur Meisterprüfung im Siebdrucker-Handwerk wird zuzulassen, wer eine
Gesellenprüfung im Siebdrucker-Handwerk bestanden hat.
Über Ausnahmen entscheidet die zuständige Handwerkskammer auf Antrag.
Fachliche Meisterprüfungsteile I und II gesetzlich neu geregelt
Am 05. September 2006 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und
Technologie die neue Meisterprüfungsverordnung für das Siebdrucker-Handwerk
verabschiedet. Sie trat am 1. Dezember 2006 in Kraft. Das neue
Meisterprüfungsberufsbild berücksichtigt alle Neuerungen, die sich durch die
Änderungen des Handwerksrechts ergeben haben.
Inhaltlich orientiert sich die Struktur an dem Workflow einer Siebdruckerei.
Besonders hervorzuheben ist das neue Meisterprüfungsprojekt, das aus
Planungs-, Durchführungs- und Dokumentationsarbeiten besteht. Dabei ist auf
der Grundlage von Kundenvorgaben eine Projektplanung zu erstellen. Hieraus
ist ein mehrfarbiges Siebdruckprodukt unter Einbeziehung der
Siebdruckvorstufe, der Siebdruckformherstellung und der Weiterverarbeitung
zu entwerfen, zu kalkulieren und herzustellen. Die siebdruckspezifischen
Besonderheiten wie Bogen-, Rollen-, Körper-, Textil- oder Glassiebdruck
sowie technischer oder keramischer Siebdruck sind zu berücksichtigen.
Ferner sind in Form von Situationsaufgaben folgende Arbeiten auszuführen:
- Kopiervorlagen für die Siebdruckformherstellung anfertigen und Qualität
durch Prüfdrucke bewerten,
- Druckprodukt erstellen und Druckergebnis im Druckprozess nach
Qualitätsstandards messen, kontrollieren und optimieren.
Neben diesen praktisch orientierten Prüfungsteilen werden in der Theorie die
Handlungsfelder Siebdrucktechnik, Auftragsabwicklung sowie Betriebsführung
und Betriebsorganisation geprüft.
Termin für die nächsten Prüfungen der Teile I und II
Den Termin des nächsten Vorbereitungslehrgangs mit anschließender Prüfung
für die Teile I und II finden Sie HIER. Voranmeldungen zur
nächsten Prüfung nimmt die BSH-Geschäftsstelle entgegen:
Bundesinnung für das Siebdrucker-Handwerk
Biebricher Allee 79
65187 Wiesbaden
Tel. (06 11) 80 31 15
Fax (06 11) 80 31 17
E-Mail
Förderungsmöglichkeiten: Das neue Meister-BAföG
Mit dem neuen Meister-BAföG haben sich die Fort- und
Weiterbildungsbedingungen deutlich verbessert. Von dem ausgeweiteten
Förderanspruch und den Darlehensverbesserungen, die zum 1. Juli
2009 in Kraft getreten sind, profitieren vor allem Familien sowie
Alleinerziehende mit Kind, Existenzgründer und fortbildungswillige
Migranten. Die Handwerksorganisation hatte sich intensiv für diese
Verbesserung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) stark
gemacht. Allein in den kommenden vier Jahren investieren Bund und
Länder nun etwa 272 Millionen zusätzlich in die
Fortbildungsförderung.
Wer hat Anspruch auf Förderung?
Förderungsberechtigt sind deutsche Staatsbürger und Personen aus
Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Voraussetzung ist, dass
der Antragsteller eine anerkannte, abgeschlossene Erstausbildung oder einen
vergleichbaren Berufsabschluss hat. Eine Altersgrenze besteht nicht.
Ausländer mit festem Wohnsitz in Deutschland können ebenfalls
Förderung erhalten. Neu ist, dass seit 1. Juli 2009 Migranten auch
dann gefördert werden, wenn sie im Vorfeld nicht berufstätig
waren. Ausschlaggebend ist nur noch ihre dauerhafte Bleibeperspektive in
Deutschland.
Welche Fortbildungsmaßnahmen werden gefördert?
Förderungsfähig sind in erster Linie Aufstiegsfortbildungen, die
auf öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfungen nach
Handwerksordnung (HwO), Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder vergleichbare
Prüfungen vorbereiten und mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen.
Darunter fallen etwa Fortbildungen zum Handwerks- oder Industriemeister,
Techniker, Betriebswirt oder andere vergleichbare Qualifikationen.
Zudem besteht mit dem neuen Meister-BAföG auch ein Rechtsanspruch auf
Förderung, wenn bereits eine selbstfinanzierte Fortbildung absolviert
wurde. Bislang wurde nur die erste Aufstiegsfortbildung gefördert.
Wie hoch ist die Förderung?
Das AFBG sieht einen Beitrag zu Lehrgangs- und Prüfungsgebühren
und den Kosten des Prüfungsstücks vor. Bei Vollzeitmaßnahmen
können zudem eigene Unterhaltskosten und Unterhaltskosten für
Ehepartner und Kinder gefördert werden. Die Förderung wird
einkommens- und vermögensabhängig gewährt. Über Art und
Höhe des Förderanspruchs entscheiden von den Ländern
bestimmte Behörden. Das Darlehen selbst wird über die
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ausgezahlt.
Wie profitieren Fortbildungswillige mit Kind?
Für jedes Kind erhalten Fortbildungswillige zusätzlich
210 Euro monatlich zum Unterhaltsbeitrag (bislang 179 Euro). Der
Betrag wird zu 50 Prozent als Zuschuss gewährt, das heißt er
ist nur noch zur Hälfte rückzahlungspflichtig. Für
Alleinerziehende wird ein Kinderbetreuungszuschlag von 113 Euro pro
Monat und Kind unter 10 Jahren als Zuschuss gegeben.
Neu ist, dass der Unterhaltsbeitrag und Kinderzuschlag auch während der
Prüfungsvorbereitungsphase von bis zu drei Monaten als Darlehen
gewährt wird.
Wie zahlt sich der erfolgreiche Prüfungsabschluss aus?
Neben dem persönlichen Qualifizierungsanreiz schaffen die neuen
Förderungsregelungen eine zusätzliche Motivation zum
Weiterbildungsabschluss: Erfolgreichen Prüfungsteilnehmern werden als
Leistungsanreiz 25 Prozent des Restdarlehens für die Lehrgangs-
und Prüfungsgebühren erlassen.
Wie können Existenzgründer zusätzlich profitieren?
Mit dem neuen Meister-BAföG zahlt sich Existenzgründer noch mehr
aus: Wer als Existenzgründer einen Mitarbeiter oder Auszubildenden
einstellt, wird mit einem Darlehensteilerlass von 33 Prozent belohnt.
Der Erlass verdoppelt sich für einen weiteren Beschäftigten.
Bislang gab es erst ab zwei Einstellungen einen Darlehenserlass.
Wann und wo ist der Antrag zu stellen?
Anträge auf Meister-BAföG sind im Regelfall bei den kommunalen
Ämtern für Ausbildungsförderung bei den Kreisen und
kreisfreien Städten am ständigen Wohnsitz des Antragsstellers zu
stellen. Der Förderantrag sollte dort rechtzeitig vor Beginn der
Fortbildungsmaßnahme eingehen. Denn die Förderung mit
Unterhaltsbeiträgen erfolgt ab Maßnahmebeginn, frühestens
jedoch ab dem Antragsmonat. Spätestens muss eine Förderung bis zum
Ende der Fortbildungsmaßnahme beantragt werden. Bei selbständigen
Fortbildungsabschnitten gilt das Ende des jeweiligen Abschnittes.
Wer hilft weiter?
Die Berater in den Handwerkskammern helfen bei allen Fragen rund um
Weiterbildungsangebote und Fördermöglichkeiten gerne weiter.
Zusätzliche Informationen zum Meister-BAföG bietet zudem die
Internetseite www.meister-bafoeg.info.